Wolfsbejagung zum Schutz zulässig
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes sieht Ausnahmeregelungen nicht im Widerspruch zu Schutzbestimmungen
Der NÖ Jagdverband begrüßt die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes, wonach eine Genehmigung zur Wolfsbejagung in Ausnahmefällen möglich ist. „Dies ist eine gute Entscheidung für Bevölkerung, Landwirtschaft und Jagd“, so Niederösterreichs Landesjägermeister, Josef Pröll. Er freut sich, dass auf europäischer Ebene auf die Forderungen der Jagd eingeschwenkt wird.
Finnland hat ein Verfahren angestoßen, indem die Frage geklärt werden soll, unter welchen Bedingungen Finnland von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen. Finnland macht darin geltend, dass es Ziel der geplanten Ausnahmeregelung sei, Wilderei einzudämmen, Hunde zu schützen und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Wolfsgebieten zu verbessern. In der Stellungnahme des Generalanwalts geht hervor, dass diese Ziele zur Gewährung von Ausnahmeregelungen herangezogen werden können.
Die Stellungnahme des Generalanwalts ist zwar nicht bindend, wird aber normalerweise vom Gerichtshof befolgt. Das Urteil wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet. Der NÖ Jagdverband hofft, dass der Ansicht des Generalanwalts gefolgt wird.
Link zur Stellungnahme: http://tinyw.in/qYex