Wildarten
Das NÖ Jagdgesetz legt die in Niederösterreich als Wild geltenden Tierarten fest und definiert auch, welche davon jagdbar sind. Dabei wird Haar- und Federwild unterschieden. Das Haarwild lässt sich weiter in Schalenwild, Hasenartige, Nagetiere und Haarraubwild unterteilt, das Federwild in Boden-, Wasser- und Baumvögel.
Wild und jagdbare Tiere
Folgende wildlebenden Tierarten sind vom Geltungsbereich dieses Gesetzes umfasst (Wild):
Haarwild: Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild (Schalenwild); der Feldhase und der Alpen- oder Schneehase, das Wildkaninchen, das Murmeltier; der Bär, der Luchs, der Marderhund, der Waschbär, der Dachs, der Wolf, der Fuchs, der Baum- oder Edelmarder, der Stein- oder Hausmarder, die Iltisse, die Wiesel, die Wildkatze (Raubwild).
Mit Ausnahme folgender Tierarten ist das genannte Haarwild jagdbar: Bär, Luchs, Wolf, Steppeniltis und Wildkatze.
Federwild: das Auer-, Birk- und Rackelwild, das Hasel-, Alpenschnee- und Steinhuhn, das Rebhuhn, die Fasane, die Wachtel, die Trappen, das Wildtruthuhn, die Wildtauben, der Krammetsvogel (Wacholderdrossel), die Schnepfen, der wilde Schwan, die Wildgänse, die Wildenten, das Blässhuhn, der Graureiher, die Taucher, die Kormorane, die Tag- und Nachtgreifvögel, der Kolkrabe, Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher.
Folgende Federwildarten sind jagdbar: Auer-, Birk- und Rackelwild, Haselhuhn, Alpenschneehuhn, Steinhuhn, Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Wildtruthahn, Ringeltaube, Türkentaube, Turteltaube, Wacholderdrossel, Bekassine, Waldschnepfe, Höckerschwan, Saatgans, Graugans, Pfeifente, Schnatterente, Krickente, Stockente, Spießente, Knäckente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Schellente, Blässhuhn.
Schalenwild
Die Bezeichnung Schalenwild leitet sich von den mit Hornschalen umzogenen Zehen unserer heimischen Paarhufer ab. Beim Schalenwild wird zwischen Wiederkäuern (Geweih- und Hornträger) und Nichtwiederkäuern (Schwarzwild) unterschieden.
Zu den Geweihträgern bzw. Hirschartigen zählen das Rot- und das Rehwild, die Hauptwildart in Niederösterreich; weiters Dam-, Sika- und Elchwild. Das Geweih besteht aus reinem Knochengewebe, wird jedes Jahr abgeworfen und wieder neu gebildet. Nur die männlichen Tiere tragen ein Geweih. Hörner bestehen demgegenüber aus einem inneren Knochenzapfen und einer äußeren Hornscheide, die meist bei beiden Geschlechtern vorkommen und mit fortschreitendem Alter von der Basis her weiterwachsen. Unter die Hornträger fallen Gams-, Stein- und Muffelwild.
Schwarzwild, also Wildschweine, findet man heute beinahe in allen Regionen Niederösterreichs. Ihr Bestand hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Die auch „Schwarzkittel“ genannten Wildschweine zählen damit zu den Profiteuren des Klimawandels und der Intensivierung der Landwirtschaft. Daher ist es aktuell das einzige Schalenwild, das ohne Abschlussplan bejagt wird.
Hasenartige
Zu den in Österreich vorkommenden Hasenartigen zählen der Feldhase, der Schneehase und das Wildkaninchen. Jagdlich von Bedeutung sind in NÖ nur der Feldhase und das Wildkaninchen.
Vor dem Hintergrund der Intensivierung der Landwirtschaft, der zunehmenden Bebauung, dem steigenden Verkehrsaufkommen und dem erhöhten Raubfeinddruck wurde die Besatzentwicklung der Feldhasen negativ beeinflusst. Vor allem die nestflüchtenden Junghasen weisen unter anderem durch eine Vielzahl an Fleischfressern eine hohe Sterblichkeit auf. Durch zahlreiche Initiativen von Naturschutz, Land Niederösterreich und vor allem des NÖ Jagdverbandes sollen die Besätze jedoch auch weiterhin gesichert werden.
Nagetiere
Das auffälligste Merkmal aller Nagetiere sind je ein Paar vergrößerter, immer nachwachsender Schneidezähne im Ober- und Unterkiefer. Zu den in Niederösterreich vorkommenden jagdbaren Arten zählt nur das ganzjährig geschonte Murmeltier. Biber, Bisamratte und Nutria zählen auch zu den Nagetieren, sind jedoch kein Wild im Sinne des NÖ Jagdgesetzes. Biber fallen unter das Naturschutzgesetz, eine Entnahme ist dort geregelt. Bisam und Nutria sind invasive Arten und können als Raubzeug erlegt werden.
Das Murmeltier besiedelt offene Landschaften im Gebirge, seien es baumarme Regionen des Hochgebirges, hochgelegene Almwiesen oder karge Felskare. Für das Murmeltier charakteristisch sind der Kegel – also das Aufstehen des Tieres – und das Pfeifen zur Warnung, worauf die anderen Tiere in den Bau fahren. Murmeltiere leben gesellig in Familien, die sich aus Bären, Katzen und Affen der letzten zwei bis drei Jahre zusammensetzen.
Die Eltern – Bär und Katze – leben in dauerhafter Einehe und verteidigen Reviere. Bereits unmittelbar nach dem Winterschlaf beginnt die Paarung, damit die Affen – also die Jungtiere – bis zum Herbst ausreichend Zeit zum Wachsen haben.
Haarraubwild
Die heimischen Beutegreifer werden in Bären (Braunbär) und Kleinbären (Waschbär) sowie Hunde- (z.B. Wolf, Fuchs, Marderhund), Marder- (Dachs, Stein-, Baummarder, Wiesel, Iltisse) und Katzenartige (Luchs, Wildkatze) unterteilt. Ihnen allen gemein ist das Gebiss mit den verlängerten, mehr oder weniger stark gekrümmten, spitzen Eckzähnen – den Fangzähnen. Im Gebiss fallen zudem die Reißzähne auf. Der Geruchssinn ist mit Ausnahme der Katzen – die stattdessen einen stark ausgebildeten Gesichtssinn haben – bei allen Raubtieren gut ausgebildet. Die Seher stehen – etwa im Vergleich zu den Hasenartigen und den Nagetieren – eng beisammen und ermöglichen so ein besseres dreidimensionales Sehen.
Während einige der Beutegreiferarten derzeit NÖ wieder besiedeln, befinden sich die Bestände vieler der genannten Arten aktuell auf hohem Niveau. Der Rotfuchs als Beispiel ist das in Österreich am weitesten verbreitete Haarraubwild. Tollwut-Impfaktionen und die günstigen Lebensbedingungen haben zu einem zuletzt starken Anstieg des Besatzes geführt. Aber insbesondere seine Fähigkeit zur schnellen und guten Anpassung an Lebensräume – seien es Städte, Niederungen oder das Hochgebirge – ermöglichen dem Rotfuchs eine flächendeckende Verbreitung in Mitteleuropa. Füchse sind dämmerungs- und nachtaktive Einzelgänger, die zwar paarweise ein gemeinsames Streifgebiet besetzen, aber eher lockere Beziehungen aufrechterhalten.
Federwild
Federwild wird in Boden-, Wasser- und Baumvögel unterteilt.
Zu den heimischen Bodenvögeln werden etwa die Hühnervögel gezählt. Hühnervögel haben einen kurzen, kräftigen Schnabel und große, starke, vierzehige Lauf- und Scharrbeine. Sie ernähren sich mit Ausnahme der Küken, die für ein schnelles Wachstum auf eiweißreiche Nahrung in Form von Insekten angewiesen sind, vor allem von Samen- und Grünpflanzen. Der Fasan, das Rebhuhn und die Wachtel zählen zu den in NÖ vorkommenden Glattfußhühnern. Abgesehen von der Wachtel sind die heimischen Hühnervögel Standvögel. Das Auer-, das Birk-, das Hasel- und das Schneehuhn zählen zu den Raufußhühnern.
Unter der Gruppe der Wasservögel sind eine Reihe unterschiedlicher Vogelarten zusammengefasst. Dazu zählen etwa die Enten mit der in NÖ sehr weit verbreiteten Stockente oder die Gänse, wie beispielsweise die Grau- und die Saatgans. Auch die langbeinigen Stelzvögel mit Störchen und Reihern, die Watvögel mit den Schnepfen sowie die Rallen wie beispielsweise das Blässhuhn sind Wasservögel.
Zu der Gruppe der Baumvögel werden Wildtauben, Rabenvögel, Drosseln sowie die Taggreifvögel und Eulen gezählt.
Jagdlich relevant sind insbesondere die Wildtauben, wobei in NÖ vor allem die Ringel- und teilweise die Türkentaube erlegt werden. Bei den Rabenvögeln kommen besonders Raben- und Nebelkrähen, Eichelhäher, Elstern und teilweise Kolkraben in großer Zahl in NÖ vor, weil sie besonders vom üppigen Nahrungsangebot unserer Kulturlandschaft profitieren. Auch sie sind für die Jagd von Bedeutung, weil sie viele andere Wildarten beeinflussen. Die Bestände der Taggreifvögel (z.B. der Mäusebussard, der Turmfalke oder die Weihen) sowie der Eulen (z.B. der Uhu, der Waldkauz oder die Waldohreule) entwickeln sich in NÖ derzeit positiv. Bei einigen Arten scheint die Lebensraumkapazität bereits erreicht zu sein.
Bildhinweise: (c) Michael Breuer (Fasan, Murmeltier), Willi Rolfes (Hirsch), Heinz Hess (Hase), Horst Jegen (Fuchs), Karl-Heinz Volkmar (Ente)