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Teil der Waffengesetznovelle tritt in Kraft

2. Januar 2019

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Landesjägermeister Pröll sieht in Parlamentsbeschluss des neuen Waffengesetzes einen wichtigen Schritt in Richtung zeitgemäße, nachhaltige und sichere Jagd

Ab heute tritt ein Teil der Novelle zum Waffengesetz in Kraft. „Die Novelle leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und zeitgemäße Jagd. Der Einsatz des Schalldämpfers bei der Jagd etwa schützt die Jägerinnen und Jäger aber auch die Jagdhunde vor gesundheitlichen Schäden und sorgt für mehr Sicherheit“, unterstreicht Josef Pröll, Landesjägermeister von Niederösterreich. „Ebenso ermöglicht die Novelle das Führen von Faustfeuerwaffen im Jagdbetrieb und trägt so ebenfalls zu mehr Sicherheit bei“, so Pröll. „Die zentralen Forderungen der Jäger sind mit dem Gesetzesbeschluss erfüllt.“

In Gesprächen mit Vertretern der Regierung hat der NÖLJV im Vorfeld seine Anliegen formuliert und faktisch begründet sowie zur Verwendung eines Schalldämpfers auch wichtige Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit geleistet. So wurde in den vergangenen Monaten und hier vor allem auch im Zuge von Gerichtsverfahren bewiesen, dass der Schuss mit Schalldämpfer weiterhin laut und deutlich hörbar ist. Auch Studien belegen die positiven Auswirkungen eines Schalldämpfers bei der Jagd.