Corona: Umdenken bei Gesellschaftsjagden
Das Jahr 2020 brachte, was gesellschaftliche Anlässe betrifft, große Herausforderungen mit sich. Viele Veranstaltungen und Zusammenkünfte – unter anderem Bezirks- und Hegeschauen sowie Schießbewerbe – mussten abgesagt werden. Langsam konnte vieles wieder gelockert werden, wenngleich für selbstverständlich gehaltene Bräuche und Gepflogenheiten nachhaltig verändert bleiben. Auch bei der Durchführung von Niederwildjagden und Gesellschaftsjagden auf Schalenwild muss in diesen Zeiten vieles überdacht und neu geplant werden.
Bejagung wird notwendig sein
Ein gänzlicher Verzicht auf die Bejagung wird in vielen Gebieten nicht möglich sein und widerspricht einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung unseres Wildes. In den intakten Niederwildhabitaten zum Beispiel würde sowohl das Risiko für Wildschäden als auch für den Ausbruch von Wildkrankheiten stark steigen. Auch der Anreiz, das ganze Jahr über die mühevolle Hege mit den positiven Auswirkungen auf die Biodiversität aufrecht zu erhalten, würde darunter leiden. Eine kontrollierte, den Sicherheitsaspekten Rechnung tragende Bejagung wird es also geben (müssen), die Frage ist nur, wie.
Aktueller Stand beim Schüsseltrieb (Stand: 28.9.2020)
Aufgrund der verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist ein Schüsseltrieb in einem Gastronomiebetrieb nicht möglich, da maximal 10 Personen bei einer Veranstaltung ohne zugewiesene Sitzplätze erlaubt sind.
Bei Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen.
Darüber hinaus sind tagesaktuell die bestehenden Regelungen vor Ort (Corona-Ampel) zu berücksichtigen.
Grundsätzliche Sicherheits-Überlegungen
- Für den lange ersehnten Niederwild- oder Drückjagdtag wird meist das ganze Jahr über viel Zeit und Mühe investiert und die Jagdleidenschaft ist in vielen von uns sehr stark. Man möchte den besonderen Jagdtag also auf keinen Fall versäumen. Aus der Erfahrung weiß man, dass daher so manchen Weidkameraden keine Krankheit zu Hause halten kann und trotz Husten, Fieber und sonstiger Symptome an der Jagd teilgenommen wird. Dies sollte insbesondere heuer wegen Corona auf jeden Fall vermieden werden. Wenn man sich krank fühlt oder gar Fieber hat, sollte auf jeden Fall nicht an der Jagd teilgenommen werden.
- Das „Weidmannsheil“ muss dieser Tage leider ohne Händedruck auskommen. Auch wenn seit März diesen Jahres bekannt sein sollte, dass bei der Begrüßung zum Beispiel keine Hände mehr geschüttelt werden sollen, merkt man bei manchen Jägerrunden, dass sich diese so lange gelebte und tief verwurzelte Höflichkeitsform immer wieder in unser Verhalten einschleicht. Um das Infektionsrisiko zu vermeiden, sollten die Empfehlungen ernst genommen und auf Hände-Schütteln sowie sonstige Begrüßungsformen mit Körperkontakt auf jeden Fall verzichtet werden.
- Während der tatsächlichen Jagdausübung wird man meist keine Probleme haben, genügend Abstand zu anderen Personen zu halten. Bei der Begrüßung oder am Sammelplatz kann die Situation jedoch im wahrsten Sinne des Wortes eng werden. Das gleiche gilt für die Transportmittel zwischen den Trieben. Hier sollte die Jagdleitung vor der Jagd entsprechende Planungen anstellen, sodass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann (z.B. mehr Fahrzeuge, weniger Jagdteilnehmer) oder zusätzliche Hygienemaßnahmen (z.B. Mund-Nasen-Schutz) gesetzt werden. Jedem einzelnen Jagdteilnehmer kommt hier die Verantwortung zu, die entsprechenden Sicherheitsregeln einzuhalten.
- Es stellt sich auch die Frage, welche Jagdart unter den heurigen Umständen zu bevorzugen ist. Es kann Sinn machen, statt weniger großer Jagden mehrere kleine mit weniger Jagdteilnehmern zu veranstalten. Auch die Ansitzjagd kann durchaus eine Alternative sein. Die Ansitzjagd sollte auch im Niederwildbereich kein Tabu mehr sein. Der Vorteil dieser Jagdart liegt nicht nur darin, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Auch die Verwertung des Wildbrets kann dadurch unterstützt werden, da die Strecken planbarer sind. Es fallen pro Jagdtermin weniger Stücke an, sodass die Versorgung des Wildes einfacher abzuwickeln und auch die Vermarktung einfacher möglich ist. Geringere Mengen an Wild, die regelmäßig geliefert werden, sind einfacher an den Mann oder die Frau zu bringen als eine enorme Strecke, die an einem Tag anfällt. Auch die Wildbretqualität wird bei dieser Jagdart höher sein, da gezieltere Schüsse abgegeben werden können und die Zeit von der Erlegung bis zur Kühlkammer kürzer sein wird. Was die Jagdarten betrifft, sollten also alle Register gezogen werden. Eine Kombination der Möglichkeiten wird hier der Schlüssel zum Erfolg sein.
Vom Dachverband Jagd Österreich wurden in Zusammenarbeit mit den Landesjagdverbänden detaillierte Empfehlungen für Gesellschaftsjagden erarbeitet
Für Jagdleiter:
- Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl und versuchen Sie, die Anzahl der involvierten Personen zu verringern.
- Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.
- Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer…)
- Weisen Sie bei der Einladung, wie auch bei der Einweisung, auf die Notwendigkeit eines Mund-Nasen-Schutzes und taschentauglicher Desinfektionsmittel hin. Stellen Sie sicher, dass im Zweifelsfall entsprechende Hygieneartikel (z.B. Einwegmasken & Desinfektionsmittel) vorrätig sind.
- Wenn bei der Beförderung mehrerer Personen (von/zur/während der Jagd) der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Sorgen Sie für die regelmäßige Desinfektion von häufig berührten Haltegriffen (z.B. von Transportmitteln aller Art).
- Achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter bei allen Tätigkeiten (auch bei der Anwendung jagdlichen Brauchtums wie bspw. der Bruchübergabe). Sollte die Einhaltung des Mindestabstandes z.B. bei der Versorgung des Wildes nicht möglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Möglichkeit der Entsorgung von Mund-Nasen-Schutzmasken oder Desinfektionstüchern anbieten.
- Bei Verpflegungspausen zwischen der Jagd ist der Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten. Dies betrifft insbesondere geplante Essensausgaben (Feldküche, Gulaschkanone) wie auch die Benützung von Sitzgelegenheiten wie bspw. Heurigengarnituren.
Allgemein:
- Gemeinsame Anreisen zum Jagdrevier von haushaltsfremden Personen in einem PKW bei 2 Personen pro Sitzreihe sind möglich. Auch bei längeren Anreisen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht vorgeschrieben, für die persönliche Sicherheit und zur Vorbildwirkung ist es jedoch empfohlen.
- Vermeiden Sie Kontakt durch Handschlag oder anderen freundschaftlichen direkten Kontakt.
- Achten Sie immer auf den Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen.
- Benützen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Transport, Sammeln, Streckenlegung, etc.).
- Nutzen Sie regelmäßig taschentaugliche Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher.
- Waschen Sie die Hände mehrmals vor & nach der Jagd gründlich mit Seife.
- Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Nehmen Sie Ihren gebrauchten Mund-Nasen-Schutz sowie etwaig verwendete Desinfektionstücher oder Taschentücher wieder mit und entsorgen diese entsprechend im Restmüll und nicht im Jagdgebiet.
ACHTUNG: Das neue Ampelsystem der Bundesregierung gibt ab September Auskunft über das Gefährdungspotenzial bestimmter Regionen – beachten Sie bereits bei der Einladung der Gäste die entsprechenden Gegebenheiten und überprüfen Sie die Lage in Ihrer Region und die Lage rund um das betreffende Jagdgebiet regelmäßig! Bei einer Verschärfung der Situation muss unter Umständen die Jagd abgesagt werden!
Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/public.html