Bleichmittel Wasserstoffperoxid
Jägerinnen und Jäger als gewerbliche/berufliche Anwender anerkannt.
Bezug von Wasserstoffperoxid wieder möglich
Seit 1. Februar war es für Jägerinnen und Jäger nicht mehr möglich, Wasserstoffperoxid in einer Konzentration über 12% zur Trophäenbleiche zu beziehen. Dies war die Folge der Umsetzung einer neuen EU-Verordnung in nationales Recht, wonach die Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe von einem Registrierungssystem auf ein Genehmigungssystem umgestellt und generell die Abgabe an Privatpersonen massiv eingeschränkt wurde.
In Fachgesprächen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist es uns zusammen mit dem Dachverband Jagd Österreich gelungen, Jägerinnen und Jäger mit gültiger Jagdkarte als gewerbliche/berufliche Anwender im Sinne des Art. 3 Z 9 der EU-AusgangsstoffV zu qualifizieren. Aufgrund der bereits im Zuge der COVID-19 Verordnungen explizit festgestellten Systemrelevanz der Jagd und unserer fundierten Aus- und Weiterbildung konnte diese, in ganz Österreich einheitliche Lösung, gefunden werden.
Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig:
- Der Bezug von Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration von über 12% erfolgt ausschließlich zum Zweck der Trophäenbleiche.
- Vorlage einer gültigen Jagdkarte
- Registrierung und Abgabe einer Kundenerklärung beim Bezug.
In der Kundenerklärung sind der Verwendungszweck und die bezogene Menge Wasserstoffperoxid anzuführen. Die Erklärung ist bei jeder Transaktion abzugeben. Wenn jedoch die innerhalb eines Jahres getätigten Einkäufe nicht wesentlich voneinander abweichen, ist es ausreichend, die Kundenerklärung einmal jährlich zu erneuern. Der Wirtschaftsteilnehmer (z.B. die Apotheke) hat vor jeder Abgabe zu prüfen, ob es sich um denselben Verwender handelt, der bereits früher eine Kundenerklärung abgegeben hat. Auf der Kundenerklärung, die beim Wirtschaftsteilnehmer aufliegt, ist die im Zuge des Verkaufsvorganges abgegebene Menge des Wasserstoffperoxids einzutragen.
- Das Wasserstoffperoxid ist sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Wir empfehlen die bereits bekannten Bestimmungen zur sicheren Verwahrung von Jagdwaffen künftig auch auf Wasserstoffperoxid anzuwenden.
- Jedes Abhandenkommen, oder ein Diebstahl ist umgehend der Polizei zu melden.
Nach Auskunft der Apothekerkammer wurden alle Apotheken ebenfalls informiert. Der Bezug unter den eben ausgeführten Voraussetzungen sollte daher ab sofort wieder problemlos möglich sein.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.