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Aktuelle Corona-Regelungen

1. April 2021

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Fuchs

In Bezug auf die Jagdausübung bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Es gibt also weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.

Empfehlung: Jagd mit mehreren Personen und in Gruppen vermeiden.

Diese Situation ist für die gesamte Bevölkerung ernst und jeder Einzelne ist von massiven Einschränkungen betroffen. Bilder von größeren Gruppen von Jägern können in der Öffentlichkeit daher auf Unverständnis stoßen und kontraproduktiv wirken.

Seitens des NÖ Jagdverbands ersuchen wir daher alle Jägerinnen und Jäger in NÖ, auf Jagden oder Tätigkeiten im Revier mit mehreren Personen während des harten Lockdowns zu verzichten.

Einzelansitz ist jederzeit uneingeschränkt möglich. Sollten Jagden oder Revierarbeiten mit mehreren Personen abgehalten werden müssen, verweisen wir auf die Einhaltung aller dafür notwendigen Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen.

Jede Jagdgesellschaft ist daher in dieser schwierigen Zeit gefordert, eigenverantwortlich Ihre Entscheidung zu treffen.

Es ist uns bewusst, dass das für uns alle nicht leicht ist. Aber leisten auch wir als Jägerinnen und Jäger weiterhin freiwillig unseren Beitrag, indem wir auf größere jagdliche Zusammenkünfte verzichten.

Neu ist die Testpflicht in den Hochinzidenzgebieten im Osten Österreichs (aktuell in den Bezirken Wiener Neustadt Land und Stadt, Neunkirchen), die auch für systemrelevante Berufsgruppen und die Jagd gilt. Personen dürfen diese Gebiete nur verlassen, wenn sie entweder einen Anti-Gen-Test oder einen PCR-Test vorweisen können. Der Anti-Gen-Test darf nicht älter als 48 Stunden und der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Davon ausgenommen sind unter anderem die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, Transitpassagiere oder die Durchreise durch das Gebiet ohne Zwischenstopp.