Hundewesen
Ein fermer Jagdhund hat im Zuge der Jagdausübung eine Vielzahl von Aufgaben, ist aber auch als treuer Begleiter der Jägerinnen und Jäger unverzichtbarer Bestandteil bei der Jagdausübung. In Niederösterreich leisten derzeit einige tausend Jagdhunde ihren Hundeführern unersetzlichen Beistand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das rasche Auffinden des Wildes nach dem Erlegen oder etwa nach Verkehrsunfällen ist oberstes Gebot und erfordert fundiertes Wissen der Hundeführer in der Hundeausbildung.
Der NÖ Jagdverband setzt sich für die Interessen des Hundewesens in der Jagd ein und unterstützt dieses unter anderem mit Förderungen oder bei Verwaltungstätigkeiten.
Details dazu finden Sie unter den entsprechenden Unterpunkten.
Weiterführende Informationen:
Revierhund
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, für die Haltung von Jagdhunden mit Herkunftsnachweis sowie den für seine Rasse notwendigen Prüfungs- und Leistungsnachweisen zu sorgen und dem NÖ Jagdverband zu melden. Die Reinrassigkeit ist durch einen vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) ausgestellten oder anerkannten Abstammungsnachweis nach den Bestimmungen der Federation Cynologique International (FCI) zu belegen.
Sämtliche Bestimmungen finden Sie im Informationsblatt und der Anleitung des NÖ Jagdverbandes.
Ansprechpartner im NÖ Jagdverband ist Lydia Rosmann, 01 / 405 16 36-17.
Anleitung und Meldeblatt:
Jagdhunde-Unfallversicherung
Ferme Jagdhunde sind für den jagdlichen Betrieb unerlässlich und erfüllen zahlreiche Aufgaben. Um den Schutz des Jagdhundes zu gewährleisten und die Hundeführer stärker zu unterstützen, hat der NÖ Jagdverband gemeinsam mit der Niederösterreichischen Versicherung (NV) eine moderne und verbesserte Jagdhundeunfallversicherung ausgearbeitet.
Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für einen während der Jagd eingetretenen Jagdunfall, der den Tod, die Nottötung oder die tierärztliche Behandlung eines Jagdhundes zur Folge hat sowie für das Abhandenkommen des Jagdhundes während der Jagd. Als Jagd gilt die Ausbildung des Jagdhundes, die Jagdausübung und die vom Versicherungsnehmer durchgeführte Nachsuche. Mitversichert ist die kurzfristige Überlassung des Jagdhundes an einen Dritten während der Ausbildung des Jagdhundes, der Jagdausübung oder während der Nachsuche.
Der Hundehalter braucht:
- eine gültige NÖ Jagdkarte
Der zu versichernde Hund braucht:
- Jagdhunderasse mit FCI Abstammungsnachweis
- eine Chipnummer
- Alter von mind. 5 Monaten und bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- eine Einschränkung der Versicherungsleistung besteht für Hunde bis zur Absolvierung der Jagdhundeprüfungen, die für Revierhunde für die Niederwildbejagung erforderlich sind (Hund muss jedoch nicht als Revierhund gemeldet sein); Prüfungen siehe unter Details
Versicherungsleistung
Bei Verlust eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche einen tödlichen Unfall erleidet oder aufgrund eines Unfalls während der Jagdausübung oder während der Nachsuche notgetötet werden muss beziehungsweise abhandenkommt:
- € 700 für Hunde mit Jagdhundeprüfungen, die für Revierhunde für die Niederwildbejagung erforderlich sind
- € 350 für andere Hunde
Für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Medikation sowie Operationen infolge eines Jagdunfalls :
- € 2000 für Hunde mit Jagdhundeprüfungen, die für Revierhunde für die Niederwildbejagung erforderlich sind
- € 1400 für andere Hunde
- Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall-Heilbehandlung: € 200
Geltungsbereich
- Gesamte Republik Österreich
- Während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU und den EFTA Staaten bis zu 1 Monat ab Ausreisedatum
Leistungseinschränkungen
Nicht versichert sind Schäden infolge von Krankheiten und Vergiftungen einschließlich der Tollwut. Bei Abhandenkommen eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Teilnahme der Jagd nachweislich nicht auffindbar ist, ist Voraussetzung für die Versicherungsleistung, dass eine Registrierung bei Petcard bzw. Heimtierdatenbank erfolgte und eine Ausrüstung mit einem Funkortungssystem (GPS) besteht.
Details zur Jagdhunde-Unfallversicherung finden Sie hier:
- Leistungsübersicht
- Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung von Jagdhunden
- Erforderliche Hundeprüfungen für maximale Versicherungsleistung
- Schadenmeldung Jagdhunde-Unfallversicherung
Anmeldung und Beginn des Versicherungsschutzes:
- Abschluss der Versicherung über die Homepage der NV – HIER ZU FINDEN
- Einzahlung des Zahlscheines über € 34 (die Jahresprämie beträgt € 74, wovon der NÖ Jagdverband € 40 – also mehr als die Hälfte – übernimmt!)
- Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Abschluss der Versicherung und gilt für 1 Jahr
- Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf des ersten Jahres automatisch um 1 Jahr, sofern keine Kündigung erfolgte (Zahlschein wird von NV automatisch zugesandt)
Kontakt im Schadensfall:
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an die NV.
Gerne stehen Mitarbeiter der NV Ihnen unter service@nv.at bzw. auch telefonisch unter 02742/9013-6503 zur Verfügung.
Der Schaden kann HIER auch über die Homepage der NV gemeldet werden.
Polizze 9.800.000/1
Hundefonds
Dem Eigentümer (Halter) eines Jagdgebrauchshundes kann unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe aus dem Fonds für einen Solidaritätszuschuss für jagdlich geführte Hunde gewährt werden. Nähere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Richtlinien und Anträge:
Hundesubvention
Jedes Verbandsmitglied kann bei der Landesgeschäftsstelle einen Antrag auf die Zuerkennung eines Förderungsbeitrages für die Jagdhundeführung einbringen. Der Förderungsbeitrag beträgt EUR 250,- und wird dann zuerkannt, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Erfordernisse
1) Dem Antrag ist ein Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung bzw. Suche des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes anzufügen. Dabei hat der zu fördernde Hund die vorgeschriebene Mindestleistung zu erbringen. Der zu fördernde Hund ist vom Antragsteller (= Hundebesitzer) selbst abzurichten und bei der Prüfung nachweislich selbst zu führen.
2) Dem Ansuchen ist unbedingt eine Kopie des FCI-Abstammungsnachweises des zu fördernden Hundes anzuschließen.
3) Der Antrag muss unbedingt innerhalb von 6 Jahren ab Wurfdatum des zu fördernden Hundes beim NÖ Jagdverband eingebracht werden.
4) Die Zuerkennung des Förderungsbeitrages ist an die Bewilligung des NÖ Jagdverbandes gebunden.
Nachzuweisende Mindestleistungen
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- Bei Vorstehhunden werden folgende Prüfungen anerkannt:
- Feldprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen oder
- Wasserprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen oder
- Feld- und Wasserprüfung.
- Schweißhunde müssen mindestens an einer Vorprüfung teilnehmen und diese bestehen.
- Brackier- und Laufhunde müssen mindestens an einer Gebrauchsprüfung teilnehmen und hierbei mindestens den 3. Preis oder bei einer Schweißprüfung nach der Prüfungsordnung für Bracken mindestens den 2. Preis erreichen.
- Bei Stöberhunden werden folgende Prüfungen anerkannt:
- Anlagenprüfung B und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen oder
- Erweiterte Anlagenprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen oder
- Vollgebrauchsprüfung
- Bei Erdhunden werden folgende Prüfungen anerkannt:
- Anlagenprüfung ober und unter der Erde jeweils mindestens den 3. Preis oder
- Vollgebrauchsprüfung mindestens den 3. Preis.
- Bei Apportierhunden werden folgende Prüfungen anerkannt:
- Jagdliche Brauchbarkeitsprüfung für Retriever oder
- Bringleistungsprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen
- Bei Vorstehhunden werden folgende Prüfungen anerkannt:
Mitwirkung der kynologischen Vereine
Die kynologischen Vereine haben sich verpflichtet, die Hunde unserer Verbandsmitglieder bei den zu veranstaltenden Prüfungen bzw. Suchen auch ohne Mitgliedschaft zum jeweiligen Verein zu prüfen, wobei nur das gleiche Nenngeld wie für Vereinsmitglieder zu zahlen ist. Bezüglich der Prüfungsanmeldung haben sich die Hundebesitzer mit dem kynologischen Verein in Verbindung zu setzen.
Allfälliges
Innerhalb von vier Jahren kann pro Hundebesitzer (= Hundeführer) jeweils nur für einen Hund einer Rasse ein Förderungsbeitrag zuerkannt werden. Auf die Zuerkennung eines Förderungsbeitrages besteht kein Rechtsanspruch. Der NÖ Jagdverband behält sich notwendige Reglementänderungen vor.
Formular: Ansuchen zur Erlangung eines Förderungsbeitrages für Jagdhundeführung
Bereichshundeführer
Die Bereichshundeführer haben sich bereit erklärt, über Aufforderung von niederösterreichischen Revierbesitzern mit ihren Jagdhunden die erforderlichen Nachsuchen beziehungsweise Baujagden zu den vom NÖ Jagdverband festgelegten Bedingungen durchzuführen. Die aktuelle Liste der erfahrenen Bereichshundeführer und ihrer gut ausgebildeten Hunde finden Sie hier:
Nachsuche
– Kontaktliste
– Bereitschaftserklärung
Baujagd
– Kontaktliste
– Bereitschaftserklärung
Bildhinweise: (c) Michael Migos (Titelbild), Adolf Schilling (Hund im Wasser), Jürgen Gauß (Apportierender Hund), Christoph Burgstaller (Terrier)