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Aktuelle Infos zur Maul- & Klauenseuche

28. März 2025

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Die Veterinärabteilung des Landes hat folgende Regelungen bzgl. Maul- und Klauenseuche (MKS) in den betroffenen Gebieten der Bezirke Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Mistelbach und Wiener Neustadt herausgegeben:
 
Im Falle von MKS-Ausbrüchen werden nach einer Verordnung der EU sogenannte Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle auch eine weitere Sperrzone eingerichtet:

  • Schutzzone (3 km Radius, rund oder an Gemeindegrenzen angepasst),
  • Überwachungszone (10 km Radius, rund oder an Gemeindegrenzen angepasst),
  • weitere Sperrzone (festzulegender Radius, rund oder an Gemeindegrenzen angepasst). 

Am 26.03.2025 wurde ein MKS-Fall in Ungarn erstmals in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich bekannt. Daraufhin wurde in betroffenen Gebieten der Bezirke Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Mistelbach und Wiener Neustadt eine weitere Sperrzone erlassen.
Am 30.03.2025 wurde ein weiterer Fall in der Slowakei in Grenznähe zu Niederösterreich bekannt. Daraufhin wurde eine ca. 1km² große Fläche in der Gemeinde Weiden an der March, Bezirk Gänserndorf, als Überwachungszone ausgewiesen.

Die beschriebenen Zonen in Niederösterreich finden Sie hier.

Meldepflicht für JägerInnen in den Zonen
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 der MKS-BV sind Personen, die wild lebende Tiere gelisteter Arten (Rot-, Reh- und Damwild, Wildschweine, sonstiges Schalenwild) in den beschriebenen Zonen erlegen oder tot auffinden, verpflichtet, dies der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Erlegte Tiere sollen mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet werden. 

  • Erfolgt die Meldung durch die kundige Person, so kann die fortlaufende Nummerierung für die Bescheinigung für Wild als individuelle Nummer verwendet werden.
  • Erfolgt die Meldung durch die Jägerin oder den Jäger so ist eine eigenständig gewählte individuelle Nummer festzulegen (z.B. Anfangsbuchstabe Vorname und Nachname und eine fortlaufende Zahl z.B. AO-1).

Außerdem müssen noch folgende Informationen ergänzt werden:

  • Datum und Uhrzeit des Eintreffens des Tierkörpers in der Wildsammelstelle
  • Gebiet/geografische Koordinaten, in dem das Tier erlegt wurde
  • Name des Jägers/Jagdvereins
  • Art, Geschlecht, Alter, Gewicht des erlegten Tieres
  • Sichtbare Verletzungen bzw. Auffälligkeiten (falls vorhanden) 

Die Meldung ist je nach Ort der Erlegung oder Auffindens an folgende Email- Adressen zu senden:
Für BH Bruck an der Leitha: post.lf5-wild.bhbl@noel.gv.at
Für BH Gänserndorf: post.lf5-wild.bhgf@noel.gv.at
Für BH Mistelbach: post.lf5-wild.bhmi@noel.gv.at
Für BH Wiener Neustadt: post.lf5-wild.bhwb@noel.gv.at
 
Weitere Maßnahmen für Wildtiere
Verbringungsbeschränkungen gibt es nur für lebende Tiere. Fleisch und somit auch Wildbret darf ohne Beschränkungen aus der weiteren Sperrzone verbracht werden.
 
Das bestehende Einfuhrverbot von Jagdtrophäen, Wildkörpern und Wildbret von empfänglichen Tierarten aus Ungarn und Slowakei ist jedoch weiterhin aufrecht.
 
Zusätzlich wird nochmals darauf hingewiesen, dass in der Überwachungszone im Bezirk Gänserndorf ein Jagdverbot gilt.
 
Von Jagdreisen in die betroffenen Länder wird dringend abgeraten!


Wir haben für euch zudem die wichtigsten Infos zusammengestellt:

Infektionsweg
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Fleisch, Trophäen) und Ausscheidungen oder kontaminierte unbelebte Objekte. Eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km) möglich. Die Inkubationszeit beträgt dabei 2 bis 14 Tage. Die Durchseuchungsrate bei Nutztieren kann 100 % erreichen. Die Todesrate ist bei erwachsenen Tieren meist gering (bis 5 %), bei jungen Tieren kann sie 20 % oder mehr betragen.

Symptome
Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind Blasenbildung (Aphten) im Äser (innen und außen), am Gesäuge und an den Schalen. Es kann vor allem beim Schwarzwild zu massiven Entzündungen bei den Schalen kommen. Des Weiteren Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit und Lahmheit.

Ist die MKS eine Zoonose?
Nein, es handelt sich um keine Zoonose.

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